Vereinsstatuten


Servicestelle für Menschen mit

psychosomatischer Erkrankung



Präambel

Die SPE wurde gegründet, um mehr Sensibilität und Aufmerksamkeit für Menschen mit psychosomatischen Erkrankungen zu entwickeln. Bei diesen psychischen Erkrankungen handelt es sich nicht primär um psychiatrisch diagnostizierte Psychosen oder andere psychischen neurotische Erkrankungen, sondern um durch gesellschaftlich und beruflich erlebte und durchlebte psychische Leiden. In diesem Sinne soll die SPE speziell auf Menschen mit psychosomatischen Störungen (u.a. Posttraumatische Belastungsstörungen) eingehen, welche nicht eindeutig erkenntlich sind, unter denen die Betroffenen aber dennoch leiden um funktionieren zu müssen - aus diversen Gründen. Hierbei soll die SPE eine Anlaufstelle sein, um kostenfreie - auch anonyme - Erstberatungen in der konkreten Situation (u.a. im Falle von Erschöpfungsdepressionen) zu leisten. Daher handelt es sich um sog. für die Öffentlichkeit "unsichtbare" psychische Erkrankungen, welche eine Betreuung bedürfen. Dies rein aus erlebter Erfahrung. Experten sollen folgen.

· Name des Vereins:

Servicestelle für Menschen mit psychosomatischer Erkrankung
(kurz: SPE)

  • Sitz des Vereins:
    Wiener Straße 168
    3400 Klosterneuburg, Österreich

  • Vereinszweck:

    Wie bereits in der Präambel beschrieben soll der Verein Menschen - vorrangig noch beruflich tätig - in Situationen mit beruflich bedingter Überforderung und Überbelastung, ohne betriebliche Unterstützung, eventuell in Kombination mit privaten problematischen Situationen, eine Erstanlaufstelle bieten.Durch eine Webpage und die Involvierung von bereits Betroffenen soll ein Netzwerk aufgebaut werden (vergleichbar mit einer Selbsthilfegruppe). Keinerlei klinische und professionelle Experten befinden sich derzeit noch unter den Beteiligten.Der betroffene Personenkreis bzw. Mitgliederkreis soll umfassen:
  • - Menschen mit dauernder oder nachträglicher Überanstrengung und mit deren psychosomatischen Folgen
    - Menschen die sich in den 4 Stufen des Burnouts befinden
    - Kleinkinder (durch Vertretung der Obsorge) und Jugendliche in schwierigen Situationen mit Verhaltensauffälligkeiten
    - Aufgrund der Überanstrengung "komplett" gescheiterte Persönlichkeiten, welche teilweise sogar schon auf der Straße leben müssen (oder wollen)
    - Mobbing-Betroffene

  • Für Menschen mit psychiatrisch diagnostizierten Psychosen oder anderen psychischen Erkrankungen wird dieser Verein nicht tätig sein.

· Tätigkeiten:

  • Der Verein wird lediglich Erst- und Anlaufgespräche führen und Empfehlungen für Therapien/ Arztbesuche udgl.(aus eigener Erfahrung) anbieten. Dies erfolgt vorerst nicht durch ausgewiesene, ausgebildete Experten, sondern durch selbst Betroffene mit ähnlichen Erfahrungen aus ihrem derzeitigen oder vergangenen Berufs- oder Privatleben.
  • In einem Zeitraum von einem Jahr sollen Experten hinzugezogen werden.
  • Vermittlungstätigkeit und Erstanlaufstelle sollen der primäre Vereinszweck sein.

· Finanzierung:

  • Startkapital EUR 2.000,--.
  • In Folge sollen weitere Sponsoren beitreten.

· Mitgliedschaft:

  • Die Begründung der Mitgliedschaft erfolgt durch Ausfüllen eines Formulars (beiliegend).
  • Der Mitgliedsbeitrag beträgt EUR 3,00-- per Monat und wird durch SEPA-Mandat abgebucht. Eine Unterschrift ist dafür erforderlich.
  • Die Mitgliedschaft ist auf keine Zeitspanne befristet und kann zu jeder Zeit gekündigt werden.
  • Die Mitglieder haben keinen Pflichten nachzugehen.
  • Die Planung und Konzeptionen von themenspezifischen Seminaren sind längerfristig geplant.

· Organe des Vereins und ihre Aufgaben:

  • Der Vorstand wird durch den Vereinsvorstandsvorsitzenden geleitet. Seine Bestellung erfolgt durch den rechtskräftigen Bescheid der zuständigen Behörde.
  • Der Vereinsvorstand besteht aus 4 Personen (inklusive den Vereinsvorstandsvorsitzenden). Die weiteren 3 Mitglieder werden durch den Vereinsvorsitzenden bestimmt - nach Rechtkraft des Bescheides.
  • Der Vereinsvorstandsvorsitzende wird durch die weiteren Vereinsvorstandsmitglieder nach Konstituierung der ersten Vorstandssitzung nach einem Monat des rechtskräftigen Bescheides der zuständen Behörde mit einer Mehrheit von über 50 % in seinem Amt bestätigt. Dies kann auch in einem Umlaufbeschluss geschehen.
  • Eine erstmalige Vereinsvorstands-Sitzung ist nach Entscheidung der Behörde obligatorisch von jedem Vereinsvorstandsmitglied zu besuchen. Diese Sitzung findet in den Vereinsräumlichkeiten statt.
  • Jedes Vorstandsmitglied genießt die gleiche Stärke an Stimme.
  • Die Vereinsvorstandsmitglieder werden vom designierten Vorstandsvorsitzenden bestellt.
  • Der Vorstand wird für vier Jahre durch die Vorstandsmitglieder gewählt. Eine Wiederwahl ist für eine Periode möglich.
  • Sitzungsprotokolle sind regelmäßig zu führen.
  • Vorstandsmitglieder können jederzeit Anträge einbringen, dies jedoch zeitgerecht (innerhalb von 3 Wochen ab Bekanntwerden des Antragsgrundes, welcher dem Vereinsvorstandsvorsitzenden vorzeitig mitzuteilen ist - inhaltlich bestimmt und begründet).

· Detailais zu den Organe des Vereins und ihren Aufgaben:

  • Vereinsvorstandsvorsitzender:
  • Der Vereinsvorstandsvorsitzende vertritt die den Verein nach Außen.
  • Der Vorstandsvorsitzende ist verantwortlich für alle operativen Geschäfte in denen im Punkt 3. taxativ aufgezählten Agenden.

  • Vereinsvorsitzender-Stellvertreter:
  • Übernahme der Agenden des Vorstandsvorsitzenden bei Urlauben, Krankheit usw.
  • Übernahme der Mitgliederverwaltung

  • Vereinsbeirat:
  • Der Vereinsbeirat besteht aus 2 Personen.
  • Der Vereinsbeirat hat die Aufgabe den Vorstand fachlich zu beraten und zu unterstützen. Eine Erweiterung durch Experten ist geplant.
  • Dem Vereinsbeirat kommt kein Stimmrecht zu.

· Kontrollausschuss:

  • Es ist ein Kontrollausschuss zu gründen. Die Besetzung erfolgt über Vorschlag des Vereinsvorstandes und muss durch die Vorstandsmitglieder mit über 50 Prozent bestätigt werden.
  • Mitglieder des Kontrollausschusses sind die beiden Vereinsbeiräte sowie zumindest ein Vorstandsmitglied.
  • Die Kontrolle umfasst
  • Finanzielle Kontrolle:

Quartalsweise müssen Vereinsbücher geprüft werden und das Ergebnis an den Vereinsvorstand gemeldet werden. Die Führung der Bücher obliegt dem Kassier.

  • Inhaltliche Kontrolle:

Inhalte und Aktivitäten des Vereins sind in einmonatigen Abständen an den Vereinsvorstandsvorsitzenden zu melden

· Bestellung und Dauer der Vereinsorgane:

· Vereinsvorstandsvorsitzender:

  • Erstmalige Bestellung: durch die Behörde, sowie Zustimmung im Vereinsvorstand.
  • Dauer der Funktionsperiode: Vier Jahre.

· Sonstige Vereinsvorstandsmitglieder:

  • Erstmalige Bestellung: durch den Vereinsvorstandsvorsitzenden

· Beschlussfassung im Vorstand:

  • Präsenzquorum: 50+%
  • Konsensquorum: 50+%
  • Die Abstimmung findet öffentlich in einem geeigneten Raum dafür statt. Jedes Mitglied wird persönlich geladen und die Stimmabgabe erfolgt durch öffentliche Abstimmung.
  • Sofern keine der Quoren erreicht werden, entscheidet der Vereinsvorstandsvorsitzende gemeinsam mit dem Vereinsvorsitzenden-Stellvertreter im Einvernehmen.


  • Schlichtungen von Streitigkeiten

Diese werden durch die ordentlichen Gerichtsstände abgewickelt.

  • Abberufung des Vorstandes:
    Der Vereinsvorstandsvorsitzende bzw. jedes Vereinsvorstandsmitglied kann durch ein Konsensquorum von 60 %und ein Präsenzquorum von über 50 % jederzeit abberufen werden, auch durch Umlaufbeschluss und ohne Einhaltung einer bestimmten Frist.

Gründer

Peter Schaffer

Mitgründer

Hans-Peter Schaffer

Klosterneuburg, am 16. Juni 2019

© 2019 Paul Lange, Berater zur Gewichtsabnahme. Inselstraße 543, 14129 Berlin
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